PRESSEMITTEILUNG Barbara Richstein: Landesregierung will gemeindliche Flächenriesen schaffen, deren örtlicher Charakter verloren geht

Leitbild zur Kommunalreform

22.05.2015, 16:37 Uhr | CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg

Zur geplanten Reform auf Gemeindeebene sagte die Sprecherin für Kommunalpolitik der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Barbara Richstein: „Das Leitbild der Landesregierung entpuppt sich bei näherer Betrachtung zunehmend als Leid-Bild. Auch die geplante Reform der Verwaltungsstrukturen auf Gemeindeebene ist in Wirklichkeit eine  ausgewachsene Gemeindegebietsreform. 

Das vermeintliche Prinzip der Freiwilligkeit dient dabei nur der Verschleierung, dass Rot-Rot hier gegen  Versprechen aus dem vergangenen Landtagswahlkampf verstößt.

Geht es nach dem Leitbild der Landesregierung, werden in den ländlichen Räumen gemeindliche Flächenriesen geschaffen, deren örtlicher Charakter verloren geht. Auf dem Land sollen Gemeinden entstehen, die häufig den DDR-Altkreisen entsprechen. Die unter Innenminister Schönbohm festgelegte Mindestzahl von 5.000 Einwohnern pro Gemeinde hat sich demgegenüber bewährt. Eine Gemeinde mit 5000 Einwohnern war und ist hinreichend leistungsfähig. Für die im Leitbild diktierte Anhebung auf 10.000 Einwohnern bleibt Rot-Rot jegliche funktionale Begründung schuldig. 

Neben erheblichen Strukturanpassungen würden die Vorstellungen von Innenminister Schröter dazu führen, dass einige unserer Gemeinden flächenmäßig größer werden als ganze Landkreise in anderen Bundesländern. Wie bei solchen Zentralstrukturen  bürgerfreundliche und regional verankerte kommunale Selbstverwaltung  möglich  sein soll, ist mir ein Rätsel.“ 
 
Hintergrund
Das Leitbild der Landesregierung zur Verwaltungsstrukturreform sieht vor, dass die Neustrukturierungen auf gemeindlicher Ebene in dieser Legislaturperiode freiwillig erfolgen soll. Deren hauptamtliche Verwaltungen sollen künftig in der Regel für mindestens 10.000 Einwohner bezogen auf das Jahr 2030 zuständig sein. Vorrangig sollen Einheitsgemeinden gebildet werden, in denen es Ortsteile gibt. Daneben soll es Amtsgemeinden geben und die Ämter abgeschafft werden. Die Gemeinden sollen im Rahmen der Verwaltungsreform nur wenige neue Aufgaben erhalten und auch nur dann, wenn alle Gemeindeverwaltungseinheiten im Land für mindestens 10.000 Einwohner zuständig sind.