PRESSEMITTEILUNG: Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften

Barbara Richstein: Freie Mitarbeiter müssen im rbb-Personalrat vertreten sein

20.11.2013, 17:13 Uhr | Pressemitteilung | CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg

Die CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg setzt sich für eine gleichberechtigte Stellung der freien Mitarbeiter bei der betrieblichen Mitbestimmung im Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) aus. Hierzu wurde heute ein entsprechender CDU-Entschließungsantrag zum Gesetz zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften eingebracht.


Dazu sagt Barbara Richstein, medienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: 
 
„Die Freien Mitarbeiter des rbb müssen im rbb-Personalrat vertreten sein. Das hat nicht zuletzt auch die Anhörung im Hauptausschuss ergeben. Die Freien Mitarbeiter machen oft dieselben Arbeiten, sind ebenso qualifiziert und tragen ebenso Verantwortung wie Festangestellte. Sie haben aber weniger durchsetzbare Rechte im Arbeitsverhältnis. Es verwundert, dass gerade SPD und Linke – die sich sonst gern als die Vertreter von Arbeitnehmerrechten stilisieren – für einen Staatsvertrag stimmen, der die von den Freien Mitarbeitern angestrebte betriebliche Mitbestimmung verweigert. 

Die CDU-Fraktion fordert deshalb mit einem Entschließungsantrag, dass die Interessen der etwa 1.400 arbeitnehmerähnlich angestellten Freien im rbb gleichberechtigt im Personalrat vertreten werden. Wir fordern die Landesregierung auf, bis zum 31. März 2014 Vorschläge für eine rechtsverbindliche Regelung vorzulegen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Berlin-Brandenburg muss hier endlich seiner Vorbildwirkung gerecht werden.“
 
Der Entschließungsantrag befindet sich im Anhang.
 
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.