Hilfefonds für Opfer aus DDR-Heimen

24.07.2012, 14:30 Uhr | Newsletter Michael Stübgen MdB vom 15.06.2012

Viele ehemalige DDR-Heimkinder haben jahrelang in den staatlichen Erziehungseinrichtungen unter Zwang, Gewalt und Missbrauch gelitten. Nun sollen sie Entschädigungen erhalten. Zum 1. Juli 2012 wird deshalb ein Fonds mit 40 Millionen Euro eingerichtet.

Einen entsprechenden Beschluss billigte das Kabinett. Bund und Länder hatten zuvor in einer Arbeitsgruppe eine entsprechende Vereinbarung erarbeitet und auch schon eine Satzung formuliert. Der Fonds wird je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen.

Mittel für Therapien oder Rentenansprüche

Ein Bericht, der die Heimerziehung in der DDR untersucht hat, kam zu dem Schluss, dass
  • die Erlebnisse in den Heimen zu massiven Beeinträchtigungen im Leben der Betroffenen geführt haben, die über den Heimaufenthalt hinaus zum Teil noch bis heute nachwirken
  • viele Betroffene an Spätfolgen, an schlechten beruflichen Chancen, an Stigmatisierungen und psychischen Traumatisierungen leiden.
Therapieangebote werden schon jetzt zu einem guten Teil von den Krankenkassen und nach dem Opferentschädigungsgesetz gezahlt. Dennoch bleibt so manche therapeutische Aufarbeitung bisher unzureichend. Aus dem Fonds sollen nun verschiedene individuelle Reha-Maßnahmen und Unterstützungshilfen für ehemalige Heimkinder gezahlt werden, die an Folgeschäden leiden.
Auch soll es einmalige Geldleistungen als Ausgleich für die Minderung von Rentenansprüchen aufgrund nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge geben.

Beratungsstellen werden in den Ländern eingerichtet

Aus den Mitteln des Fonds sollen auch Anlauf- und Beratungsstellen in den ostdeutschen Bundesländern eingerichtet werden. Diese können die ehemaligen Heimkinder bei der Aufarbeitung ihrer Zeit der Heimunterbringung, der Suche nach ihren Akten und beim Zugang zu Hilfsleistungen aus dem Fonds unterstützen. Ein kostenloses Info-Telefon gibt den Betroffenen zudem Auskunft über die zuständigen Informationsstellen in den Ländern (Tel: 0800 / 100 49 00).

Anträge auf Zahlungen aus dem Fonds können bis 30. Juni 2016 eingereicht werden.