Bericht über die Durchsetzung gemeinsamer sozialer Standards

24.04.2019

76. Sitzung des Brandenburger Landtags - 11. April 2019

Unter vergleichbaren Bedingungen sollen Arbeitnehmer und Selbstständige in der gesamten EU einen vergleichbaren Sozialschutz genießen dürfen. Dies legte die EU-Kommission im November 2018 in einem Paket zur sozialen Gerechtigkeit fest. Geregelt werden unter anderem der Schutz vor Krankheit, vor ungewolltem Arbeitsausfall sowie die Wochenhöchstarbeitszeit. Allerdings hat das Paket lediglich empfehlenden Charakter. Die Landesregierung hatte sich verpflichtet, diesen von der EU angestoßenen Prozess für mehr soziale Sicherheit wohlwollend zu begleiten. Ihr Bericht über die Durchsetzung gemeinsamer sozialer Standards soll Schritte in diese Richtung dokumentieren. Nach Ansicht der meisten Fraktionen gelingt dies aber nur unvollständig.

Redebeitrag (Video) von Barbara Richstein zum Bericht über die Durchsetzung gemeinsamer sozialer Standards der Landesregierung.